top of page

Damit Sie, als Jugendamt oder auch Erziehungsberechtige, sich einen Einblick in den mitunter lange andauernden Prozeß der Hilfe machen können, sind hier die einzelnen Schritte kurz beschrieben.

Schritt 1

Das Aufnahmeverfahren als Schlüsselprozess

In enger Absprache mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten besucht unsere Einrichtungsleitung, Sophie Mau, zusammen mit unserem AAT® Coach Marion Kähler, die / den aufzunehmende/n Klientin / Klienten zu Hause oder bei einem gemeinsamen Gespräch im Jugendamt.

 

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es den Klienten deutlich einfacher fällt, sich in ihrer gewohnten Umgebung zu öffnen. Die Konversation zwischen allen Parteien ist entspannt und angenehm. Gleichzeitig können wir uns schon jetzt ein umfassendes Bild des Klienten und der Erziehungsberechtigten machen.

Dieses Procedere verursacht keinerlei Kosten und ist eine Dienstleistung der baltic kids gGmbH.

!!! WICHTIG !!! In der baltic kids gGmbH werden keine Klienten einseitig der Einrichtung entlassen. Wir stehen also in einem ständigen Dialog mit allen Gruppen, dem zuständigen Amt und den Erziehungsberechtigten.

Schritt 2

Aufnahme in Haus 15

Der / die Klient/in wird dann in Haus 15 bei uns aufgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass die Erziehungsberechtigten zu diesem Tag gerne mitkommen sollten. Der Austausch mit unserem Fachpersonal kann erfolgen und der "Abschied" fällt durchaus leichter. Der Aufnahmetag entscheidet häufig über den Erfolg oder Mißerfolg der Maßnahme.

Je nach Klient/in werden in Haus 15 die gesamten Grundlagen durchlaufen. Es werden Strukturen gemeinsam erarbeitet und aufgebaut. Alte Verhaltensweisen und Muster werden "abtrainiert". Sofern möglich erfolgt umgehend eine Reintegration in das öffentliche Schulsystem.

Ärztliche Checks werden durchgeführt, eventuelle gesundheitliche Auffälligkeiten direkt abgeklärt und besprochen.

Unsere Lerntherapeutin klärt den individuellen Bedarf der lerntherapeutischen Förderung ab. Unsere speziell ausgearbeiteten Lernzeitmodule kommen für jede/n Klientin/en individuell zur Anwendung, denn Schule soll kein notwendiges Übel sein.

Bereits hier beginnt unsere umfangreiche Elternarbeit, unser Elterncoaching. (weitere Abklärung der häuslichen Umstände, inbesondere der familiären Hintergründe pp.)

(...)

Schritt 3

Übergang in Haus 13 (ab 16 Jahren) - Die Vorverselbstständigung

Je nach Entwicklung der/des Klientin/en und in Absprache mit dem Entsendejugendamt kann ein Umzug in das Haus 13, unsere Vorverselbstständigung erfolgen. Voraussetzung ist zum Einen das Erreichen des 16. Lebensjahres und eine entsprechende Entwicklung bei uns.

In der Vorverselbstständigung gehen die Klienten größtenteils ihrem eigenen Tagesablauf nach. Sie befinden sich in der weiterführenden Schule, der Ausbildung oder in Praktika. Es steht eine eigene Etage mit Bad zur Verfügung. Lediglich die Verpflegung wird noch mit den anderen Klienten eingenommen. Dieser Bereich kann auch nur durch das Personal und die Klienten der Vorverselbstständigung betreten werden. Die Reinigung der eigenen Bereiche (Zimmer, Gemeinschaftsraum und Waschraum) erfolgt größtenteils selbstständig in den Tagesablauf integriert. Die lerntherapeutischen Aspekte sind in den Alltag ebenso integriert wie die Freizeitgestaltung.

Dabei steht es den Klienten frei, sich jederzeit am "normalen" Gruppengeschehen zu beteiligen.

Eine Nachbereitschaft gibt es in Haus 13 nicht mehr.

Hier stellen wir die Weichen für den zukünftigen Werdegang. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen / Arbeitgebern werden Problemfelder erörtert.

Schritt 4

Übergang in Haus 15a (ab 16 Jahren) - Die "sonstige betreute Wohnform" (sbW)

Die "sonstige betreute Wohnform" ist ein Hilfebaustein gemäß § 27 ff SGB VIII und kann als Anschlussmaßnahme zu einer stationären Unterbringung geplant werden.

Unser Team sbW begleiten diese Maßnahme von der Initiierung bis zur Umsetzung. Die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen jungen Klienten ist dabei besonderer Schwerpunkt.

Je nach Entwicklung der/des Klientin/en und in Absprache mit dem Entsendejugendamt kann ein Umzug in das Haus 15a, unsere "sbW" erfolgen. Ein Umzug kann bei sehr guter Entwicklung bereits mit 16 Jahren erfolgen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Umzug meisten mit 17,5 Jahren erfolgt.

Die Klienten besuchen für gewöhnlich Praktika, in Vorbereitung auf den Beruf oder haben sogar einen Ausbildungsplatz inne.

Wir stellen gemeinsam mit dem Jugendamt sicher, dass die - Hilfe zur Erziehung - auch über die Volljährigkeit hinaus erfolgen wird, so dass dem Schul- oder Berufsabschluß nichts im Wege steht.

In der "sbW" gehen die Klienten ihrem eigenen Tagesablauf nach. Die Trainingswohnung beeinhaltet 2 Einzelzimmer, einen Aufenthaltsraum, ein Gemeinschaftsbad, eine Küche und ist autarg in einem Zusatzgebäude auf dem Gelände untergebracht.

So stellen wir sicher, dass bei größeren Problemen umgehend ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die Klienten kochen bereits hier für sich selbst. In der frühen Phase holen sie sich die Lebensmittel noch aus der Speisekammer Haus 13 und richten sich nach dem Verpflegungsplan der Einrichtung.

Im nächsten Schritt bekommen die Klienten das Verpflegungsgeld pro Woche ausgezahlt. Sie sprechen mit dem Personal ab, wann eingekauft werden kann und werden so step by step selbstständiger.

Schritt 4

Übergang in Haus 15a (ab 16 Jahren) - Die "sonstige betreute Wohnform" (sbW)

Je nach Entwicklung der/des Klientin/en und in Absprache mit dem Entsendejugendamt kann ein Umzug in das Haus 15a, unsere "sbW" erfolgen. Ein Umzug kann bei sehr guter Entwicklung bereits mit 16 Jahren erfolgen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Umzug meisten mit 17,5 Jahren erfolgt.

Die Klienten besuchen für gewöhnlich Praktika, in Vorbereitung auf den Beruf oder haben sogar einen Ausbildungsplatz inne.

Wir stellen gemeinsam mit dem Jugendamt sicher, dass die - Hilfe zur Erziehung - auch über die Volljährigkeit hinaus erfolgen wird, so dass dem Schul- oder Berufsabschluß nichts im Wege steht.

In der "sbW" gehen die Klienten ihrem eigenen Tagesablauf nach. Die Trainingswohnung beeinhaltet 2 Einzelzimmer, einen Aufenthaltsraum, ein Gemeinschaftsbad, eine Küche und ist autarg in einem Zusatzgebäude auf dem Gelände untergebracht.

So stellen wir sicher, dass bei größeren Problemen umgehend ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die Klienten kochen bereits hier für sich selbst. In der frühen Phase holen sie sich die Lebensmittel noch aus der Speisekammer Haus 13 und richten sich nach dem Verpflegungsplan der Einrichtung.

Im nächsten Schritt bekommen die Klienten das Verpflegungsgeld pro Woche ausgezahlt. Sie sprechen mit dem Personal ab, wann eingekauft werden kann und werden so step by step selbstständiger.

Die Klienten der "sbW" haben unseren Teamleiter "sbW" Christian Kisro als direkten Ansprechpartner.

 

Schritt 5

Übergang in - Die "sonstige betreute Wohnform" (sbW) - extern oder bei Förderbedarf / Eingliederungshilfe,

Eingliederungshilfe

Je nach Entwicklung der/des Klientin/en und/oder dem bereits festgestellten Bedarf der Förderung / Eingliederungshilfe, kommt es zur Kooperation mit einem unserer Kooperationspartner.

Die Weichen werden noch während der Maßnahme in der baltic kids gGmbH gestellt.

 

Das heißt, der jeweilige Bedarf wird festgestellt, gesetzliche Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und kennen gelernt, etwaige Termine beim Job Center werden in die Wege geleitet. Termine zu Gutachtern und dem Amtsrichter werden vorbereitet und begleitet.

Nach Vorlage des Beschlusses des Amtsgerichts wird gemeinsam mit der gesetzlichen Betreuung eine Wohnung gesucht, die Erstaustattung beantragt und alle nötigen Papiere ausgefüllt.

Für gewöhnlich lassen sich diese Abläufe innerhalb eines halben Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit in die Wege leiten. So kann die Hilfe durch das zuständige Jugendamt in der Regel innerhalb dieses Zeitraums beendet werden. Dadurch sind die Kosten für das belegende Jugendamt absehbar und überschaubar.

bottom of page